Was sind Essensmarken?

Essensmarken sind ein bargeldloser Essenszuschuss, der Arbeitenehmer:innen ausgehändigt wird, um diese im Restaurant, Gaststätten, Kantinen, Bäckereien usw. in Zahlung zu geben.
Für den Angestellten liegt - bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben - kein geldwerter Lohnvorteil zugrunde, sodass der Essenszuschuss steuer- und abgabenfrei ist. Somit können Essensmarken zur Nettolohnoptimierung eingesetzt werden und es ergeben sich steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.

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