Wir definieren

Mitarbeiterverpflegung

Essensmarken

neu.

Biete Deinen Mitarbeiter:innen einen Benefit, den sie lieben werden. Subventioniere ihr Mittagessen so einfach wie noch nie.

Partner Campusfounders
Partner Codecamp
Partner Startup BW
Partner m8-International
Partner Innovationszentrum Aalen
steuerberaten.de

Biete Deinen Mitarbeiter:innen einen Benefit, den sie lieben werden!

Die erste wirklich digitale Essensmarke - subventioniere das Mittagessen Deiner Mitarbeiter:innen so einfach wie noch nie.

Ein spürbarer Benefit für jeden Tag

Mit NewLunch können Deine Mitarbeiter:innen in unserer Bestell-App Mikan bei teilnehmenden Restaurants in der Umgebung vergünstigt Essen bestellen.

  • monatl. bis zu 46,50 € garantiert steuer- und abgabenfreier Essenzuschuss
  • Geringere Wartezeiten in der Mittagspause durch Vorbestellungen
  • Gruppenbestellungen für Teams & Abteilungen COMING SOON

Außerdem: Mit NewLunch unterstützt du aktiv deine lokale Gastronomie!

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Ein spürbarer Benefit für jeden Tag

Mit NewLunch können Deine Mitarbeiter:innen in unserer Bestell-App Mikan bei teilnehmenden Restaurants in der Umgebung vergünstigt Essen bestellen.

  • monatl. bis zu 46,50 € garantiert steuer- und abgabenfreier Essenzuschuss
  • Geringere Wartezeiten in der Mittagspause durch Vorbestellungen
  • Gruppenbestellungen für Teams & Abteilungen COMING SOON

Außerdem: Mit NewLunch unterstützt du aktiv deine lokale Gastronomie!

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Mitarbeiterverpflegung neu gedacht - Die erste wirklich digitale Essensmarke

Keine Grauzonen

Unsere Essensmarken sind nur dann einlösbar, wenn sie nach den geltenden Steuerrichtlinien eingesetzt werden dürfen.

Klar & einheitlich

Unsere digitale Abwicklung garantiert eine immer vollkommen steuer- und abgabenfreie Essensmarke.

Zahle nur was du brauchst

Zahle nur Essensmarken, die von Deinen Mitarbeiter:innen verwendet werden. Nicht eingelöste Essensmarken kosten Dich kein Geld.

Minimaler Aufwand & einfacher Prozess

Ohne logistischen Aufwand ist die Verwendung von Essensmarken innerhalb eines Tages möglich.

Alle Infos zu Essensmarken & den rechtlichen Hintergrund

Durch den digitalen Essenszuschuss profitiert Dein Unternehmen & Deine Mitarbeiter:innen

Unsere Essensmarken sind vollkommen steuer- und abgabenfrei. Somit sparst Du mit mikan Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung, während Mitarbeiter:innen monatlich bis zu 46,50€ mehr Netto bekommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Du Deinen Mitarbeiter:innen den Essenszuschuss anbieten kannst: In Form einer für Dich als Arbeitgeber günstigen Gehaltserhöhung oder in Form einer Gehaltsumwandlung.

Gehaltserhöhung

Mitarbeiter:innen wird ein monatlicher steuerfreier Essenszuschuss von bis zu 46,50 € über die in der App eingelösten Essensmarken (maximal 15 Essensmarken je 3,10 €) gezahlt.
Damit haben Mitarbeiter:innen bis zu 46,50 € mehr Netto, während der Arbeitgeber Steuern und Sozial-abgaben im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung spart.

Gehaltsumwandlung

Bei einer Gehaltsumwandlung (auch Barlohnumwandlung) wird Mitarbeiter:innen der monatliche Bruttobarlohn um bis zu 46,50 € reduziert (je nach ausgegebenen Essensmarken).
Dadurch spart der Arbeitgeber monatlich Steuern und Sozialabgaben. Die Mitarbeiter:innen haben durch ausgegebene Essensmarken einen Nettovorteil - hierbei spricht man von Nettolohnoptimierung.

So einfach funktioniert's

Deine Mitarbeiter:innen verknüpfen ihren Arbeitgeber mit ihrem mikan-Account.

Sobald Du Deine Mitarbeiter:innen in der Unternehmens-App aktivierst, können sie Essensmarken über mikan verwenden

Deine Mitarbeiter:innen bestellen ihr Lieblingsessen

und können an der Kasse einmal am Tag (15 mal im Monat) eine Essensmarke verwenden.

Du erhältst monatlich eine einfache Rechnung

über alle tatsächlich verwendeten Essensmarken Deiner Mitarbeiter:innen als schnittstellenoptimierten Export für Deine Lohnbuchhaltung.

Mitarbeiter:innen registrieren sich in der Mikan-App und verknüpfen ihren Arbeitgeber.

Sobald Du Deine Mitarbeiter:innen in der Unternehmens-App aktivierst, können sie Essensmarken über die Mikan-App verwenden

Deine Mitarbeiter:innen bestellen ihr Lieblingsessen

über die Mikan-App und können an der Kasse einmal am Tag (15 mal im Monat) eine Essensmarke verwenden.

Du erhältst monatlich eine einfache Rechnung

über alle tatsächlich verwendeten Essensmarken Deiner Mitarbeiter:innen als schnittstellenoptimierten Export für Deine Lohnbuchhaltung.

Preise, die für alle funktionieren.

Basic

Bis 50 Mitarbeiter:innen

20 €

50 €

Lizenzgebühr pro Monat

+

0,50 €

pro verwendeter Essensmarke
(max. 7,50 € pro Mitarbeiter/Monat)

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Corporate

Bis 200 Mitarbeiter:innen

50 €

100 €

Lizenzgebühr pro Monat

+

0,50 €

pro verwendeter Essensmarke
(max. 7,50 € pro Mitarbeiter/Monat)

Jetzt loslegen

Enterprise

Über 200 Mitarbeiter:innen

Für Preisinformationen kontaktieren Sie gerne unser Sales-Team.

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Melde dich bei uns und sichere dir 12 Monate ohne Lizenzgebühr.

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Egal welche Unternehmensgröße, beim Einsatz von NewLunch sparst du deutlich mehr Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung, als Du tatsächliche Kosten hast.

Rechne jetzt Deine effektive Kosten & Steuerersparnis aus

Rechne Deine Vorteile & Kosten aus.

Berechne die tatsächlichen Kosten, wie viel Du Deinen Mitarbeiter:innen steuer- und abgabefrei zusteuern kannst und wie viel Du im Vergleich zu einer normalen Gehaltszahlung sparst.

Anzahl Deiner Mitarbeiter:innen
Vorteile berechnen
Unternehmen Reporting mit mikan

Kosten für die Nutzung

  • 20 Lizenzgebühr pro Monat
  • 0,50 € pro verwendeter Essensmarke
  • Für 1 Mitarbeiter:innen:
  • max. 54,00 pro Monat
    (648,00 € pro Jahr)

Vorteile für Deine Mitarbeiter:innen

  • 3,10 € Essenszuschuss für jede Bestellung - 15 mal im Monat
  • 46,50 € steuerfreier Essenszuschuss pro Mitarbeiter:in pro Monat
  • Für 1 Mitarbeiter:innen:
  • max. 54,00 pro Monat
    (648,00 € pro Jahr)

Ersparnis für Dein Unternehmen

  • 46,50 € Netto pro Mitarbeiter:in pro Monat kostet Dein Unternehmen normalerweise 105,03 € mit Sozialabgaben und Steuern.*
  • 58,53 € Ersparnis pro Mitarbeiter:in pro Monat (exklusive Kosten für die Nutzung)
  • Für 1 Mitarbeiter:innen:
  • max. 54.00 pro Monat
    (648,00 € pro Jahr)

Noch Fragen? Wir haben die Antworten.

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Nettolohnoptimierung

Mit der digitalen Essensmarke haben Deine Mitarbeiter:innen monatlich bis zu 46,50 € mehr Netto vom Bruttogehalt (jährlich 558 €). *

Hohe Steuerersparnis

Dein Unternehmen spart - verglichen mit einer Gehaltserhöhung, um auf dasselbe Nettoergebnis zu kommen - 702,36 € jährlich pro Mitarbeiter. *

Flexibler Mitarbeiterbenefit

Mikan ist die perfekte Lösung für New Work. Sowohl im Büro als auch aus dem Home-Office können Deine Mitarbeiter:innen bei den Restaurants in Ihrer Umgebung subventioniert essen - und zahlen direkt den vergünstigten Preis.

Unkomplizierte Abwicklung

Durch die vollkommen digitale Essensmarke ist der Aufwand für Dein Unternehmen minimal.
Erhalte monatlich eine Rechnung über alle verwendeten Essensmarken als schnittstellenoptimierten Export für Deine Lohnbuchhaltung.

Unternehmensapp Screenshot Übersicht

Behalte den
Überblick

mikan bietet eine Übersicht über alle ausgegebenen Essensmarken Deiner Mitarbeiter:innen und eine einfache Exportfunktion für Deine Lohnbuchhaltung.

Loslegen in nur
3 Schritten

  • Nehme Kontakt mit uns auf.
  • Registriere Dein Unternehmen.
  • Benachrichtige Deine Mitarbeiter, dass sie nun Essensmarken in der Mikan-App verwenden können.
team meeting

*Annahmen für die Berechnung: Steuer und Sozialversicherung; Essenszuschuss 46,50 € (15 Essensmarken verwendet je 3,10 €), Jahr 2021, Bundesland Baden-Württemberg, Bruttolohn 3.000 €, Steuerklasse 1, Freibetrag 0,00 €, Kinderfreibetrag 0, Kirchensteuerpflichtig: Nein, KV Zusatzbeitrag: 1,1%, gesetzlich versichert (KV, RV, AV), Umlage U1 3,3%, Umlage U2 0,33%, Berufsgenossenschaft 0,8%

Bei der Berechnung handelt es sich um eine Orientierungshilfe, die als Beispiel zu verstehen ist und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, Rechtsgültigkeit oder Vollständigkeit erhebt. Die Berechnungen und Ergebnisse sind auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen. Die NewLunch GmbH leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.

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