Biete Deinen Mitarbeiter:innen einen Benefit, den sie lieben werden. Subventioniere ihr Mittagessen so einfach wie noch nie.
Die erste wirklich digitale Essensmarke - subventioniere das Mittagessen Deiner Mitarbeiter:innen so einfach wie noch nie.
Jetzt Kontakt aufnehmenMit NewLunch können Deine Mitarbeiter:innen in unserer Bestell-App Mikan bei teilnehmenden Restaurants in der Umgebung vergünstigt Essen bestellen.
Außerdem: Mit NewLunch unterstützt du aktiv deine lokale Gastronomie!
Erfahre mehrMit NewLunch können Deine Mitarbeiter:innen in unserer Bestell-App Mikan bei teilnehmenden Restaurants in der Umgebung vergünstigt Essen bestellen.
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Erfahre mehrUnsere Essensmarken sind nur dann einlösbar, wenn sie nach den geltenden Steuerrichtlinien eingesetzt werden dürfen.
Arbeitnehmer:innen haften in der Regel für die unsachgemäße Anwendung von Essenszuschüssen. Unternehmen stehen in der Informationspflicht.
Durch die erstmals vollkommen digitale Abwicklung der Essensmarke können viele der allgemein geltenden Regeln gemäß R.8.1 Absatz 7 LStR (Zu §8 EStG) automatisiert bereits im Voraus bei der Bestellung in der App überprüft werden. Dadurch werden viele Pflichten und mögliche Risiken der Arbeitnehmer:innen abgenommen.
Unsere digitale Abwicklung garantiert eine immer vollkommen steuer- und abgabenfreie Essensmarke.
Je nach Zuzahlung der Mitarbeiter:innen sowie dem amtlich festgelegten Sachbezugswert werden Essensmarken normalerweise unterschiedlich steuerlich beurteilt und teilweise pauschalversteuert.
Unsere Essensmarken sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in der App einsetzbar, sodass der Essenzuschuss immer garantiert voll steuer- und abgabenfrei ist.
Zahle nur Essensmarken, die von Deinen Mitarbeiter:innen verwendet werden. Nicht eingelöste Essensmarken kosten Dich kein Geld.
Herkömmliche Papieressensmarken werden pauschal abgerechnet. Unternehmen gehen dabei mit großen Summen in Vorleistung. Essensmarken werden manchmal gar nicht eingelöst, verfallen oft nach Ablauf der Gültigkeit oder gehen verloren.
Ohne logistischen Aufwand ist die Verwendung von Essensmarken innerhalb eines Tages möglich.
Mit herkömmlichen Papieressensmarken stehen Unternehmen vor Herausforderungen in der Planung, Lieferung und Lagerung sowie in der zeitintensiven Ausgabe der Essensmarken an ihre Mitarbeiter:innen.
Im Vergleich zu anderen digitalen Essensmarken erfordert der Essenzuschuss über mikan keine manuelle Prüfung einzelner Belege und wird nicht nachträglich mit dem Gehalt der Mitarbeiter.innen verrechnet.
Unsere Essensmarken sind vollkommen steuer- und abgabenfrei. Somit sparst Du mit mikan Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung, während Mitarbeiter:innen monatlich bis zu 46,50€ mehr Netto bekommen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Du Deinen Mitarbeiter:innen den Essenszuschuss anbieten kannst: In Form einer für Dich als Arbeitgeber günstigen Gehaltserhöhung oder in Form einer Gehaltsumwandlung.
Mitarbeiter:innen wird ein monatlicher steuerfreier Essenszuschuss von bis zu 46,50 € über die in der App eingelösten Essensmarken (maximal 15 Essensmarken je 3,10 €) gezahlt.
Damit haben Mitarbeiter:innen bis zu 46,50 € mehr Netto, während der Arbeitgeber Steuern und Sozial-abgaben im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung spart.
Bei einer Gehaltsumwandlung (auch Barlohnumwandlung) wird Mitarbeiter:innen der monatliche Bruttobarlohn um bis zu 46,50 € reduziert (je nach ausgegebenen Essensmarken).
Dadurch spart der Arbeitgeber monatlich Steuern und Sozialabgaben. Die Mitarbeiter:innen haben durch ausgegebene Essensmarken einen Nettovorteil - hierbei spricht man von Nettolohnoptimierung.
Der Gehaltsumwandlung liegt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber:in zugrunde.
Sobald Du Deine Mitarbeiter:innen in der Unternehmens-App aktivierst, können sie Essensmarken über mikan verwenden
und können an der Kasse einmal am Tag (15 mal im Monat) eine Essensmarke verwenden.
über alle tatsächlich verwendeten Essensmarken Deiner Mitarbeiter:innen als schnittstellenoptimierten Export für Deine Lohnbuchhaltung.
Sobald Du Deine Mitarbeiter:innen in der Unternehmens-App aktivierst, können sie Essensmarken über die Mikan-App verwenden
über die Mikan-App und können an der Kasse einmal am Tag (15 mal im Monat) eine Essensmarke verwenden.
über alle tatsächlich verwendeten Essensmarken Deiner Mitarbeiter:innen als schnittstellenoptimierten Export für Deine Lohnbuchhaltung.
20 €
50 €
Lizenzgebühr pro Monat
+
0,50 €
pro verwendeter Essensmarke
(max. 7,50 € pro Mitarbeiter/Monat)
50 €
100 €
Lizenzgebühr pro Monat
+
0,50 €
pro verwendeter Essensmarke
(max. 7,50 € pro Mitarbeiter/Monat)
Für Preisinformationen kontaktieren Sie gerne unser Sales-Team.
Jetzt kontaktierenEgal welche Unternehmensgröße, beim Einsatz von NewLunch sparst du deutlich mehr Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung, als Du tatsächliche Kosten hast.
Berechne die tatsächlichen Kosten, wie viel Du Deinen Mitarbeiter:innen steuer- und abgabefrei zusteuern kannst und wie viel Du im Vergleich zu einer normalen Gehaltszahlung sparst.
Mit der digitalen Essensmarke haben Deine Mitarbeiter:innen monatlich bis zu 46,50 € mehr Netto vom Bruttogehalt (jährlich 558 €). *
Dein Unternehmen spart - verglichen mit einer Gehaltserhöhung, um auf dasselbe Nettoergebnis zu kommen - 702,36 € jährlich pro Mitarbeiter. *
Mikan ist die perfekte Lösung für New Work. Sowohl im Büro als auch aus dem Home-Office können Deine Mitarbeiter:innen bei den Restaurants in Ihrer Umgebung subventioniert essen - und zahlen direkt den vergünstigten Preis.
Durch die vollkommen digitale Essensmarke ist der Aufwand für Dein Unternehmen minimal.
Erhalte monatlich eine Rechnung über alle verwendeten Essensmarken als schnittstellenoptimierten Export für Deine Lohnbuchhaltung.
Essensmarken sind ein bargeldloser Essenszuschuss, der Arbeitenehmer:innen ausgehändigt wird, um diese im Restaurant, Gaststätten, Kantinen, Bäckereien usw. in Zahlung zu geben.
Für den Angestellten liegt - bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben - kein geldwerter Lohnvorteil zugrunde, sodass der Essenszuschuss steuer- und abgabenfrei ist. Somit können Essensmarken zur Nettolohnoptimierung eingesetzt werden und es ergeben sich steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.
Ja! Essensmarken können von Mitarbeiter:innen verwendet werden, egal ob sie im Büro oder im Home-Office arbeiten.
Nein. Mitarbeiter:innen auf Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten stehen Tagespauschalen zu, weshalb Essensmarken nicht zusätzlich eingesetzt werden können.
Neben einer überschaubaren monatlichen Lizenzgebühr zahlt Dein Unternehmen pro eingelöster Essensmarke eine kleine Gebühr. Insgesamt kannst Du mit mikan jedoch deutlich mehr Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung sparen als Du tatsächliche Kosten hast.
Jetzt Kosten & Vorteile berechnenDie Testphase unserer Lösung ist aktuell auf die Städte Aalen und Erlangen begrenzt. Teile uns mit, in welche Stadt wir als nächstes kommen sollen!
Die Testphase unserer Lösung ist aktuell auf die Städte Aalen und Erlangen begrenzt. Teile uns mit, in welche Stadt wir als nächstes kommen sollen!
Schreib unsmikan bietet eine Übersicht über alle ausgegebenen Essensmarken Deiner Mitarbeiter:innen und eine einfache Exportfunktion für Deine Lohnbuchhaltung.
Melde dich unverbindlich bei uns und erhalte weitere Informationen über unser Produkt.
Hilf uns mit deiner Teilnahme dabei, das Produkt weiterzuentwickeln, um zusammen die beste Bestellplattform zu werden.
*Annahmen für die Berechnung: Steuer und Sozialversicherung; Essenszuschuss 46,50 € (15 Essensmarken verwendet je 3,10 €), Jahr 2021, Bundesland Baden-Württemberg, Bruttolohn 3.000 €, Steuerklasse 1, Freibetrag 0,00 €, Kinderfreibetrag 0, Kirchensteuerpflichtig: Nein, KV Zusatzbeitrag: 1,1%, gesetzlich versichert (KV, RV, AV), Umlage U1 3,3%, Umlage U2 0,33%, Berufsgenossenschaft 0,8%
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Orientierungshilfe, die als Beispiel zu verstehen ist und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, Rechtsgültigkeit oder Vollständigkeit erhebt. Die Berechnungen und Ergebnisse sind auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen. Die NewLunch GmbH leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.