Essensmarken sind ein bargeldloser Essenszuschuss, der Arbeitnehmer:innen ausgehändigt wird, um diese im Restaurant, Gaststätten, Kantinen, Bäckereien usw. in Zahlung zu geben.
Für den Angestellten liegt - bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben - kein geldwerter Lohnvorteil zugrunde, sodass der Essenszuschuss steuer- und abgabenfrei ist. Somit können Essensmarken zur Nettolohnoptimierung eingesetzt werden und es ergeben sich steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.
Mit Essensmarken können bis zu 6,67€ pro Tag zu einer Mahlzeit steuerfrei beigesteuert werden (max. 15 Essensmarken -> 100,05€ pro Monat).