Allgemeine Geschäftsbedingungen der
NewLunch GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen und Endbenutzer

Präambel

Betreiber dieser Plattform ist die NewLunch GmbH, Anton-Huber-Straße 20 in 73430 Aalen, E-Mail: info@newlunch.de (nachfolgend “NewLunch”). Mit der Plattform geben Unternehmen Ihren Beschäftigten die Möglichkeit, Essen zu einem subventionierten Preis zu bestellen. Egal ob im Homeoffice oder im Büro, die Plattform kann standortunabhängig zur Bestellung von Essen genutzt werden. Kunden können Ihr Essen zur Abholung oder Lieferung bestellen und online bezahlen. Beschäftigte können zusätzlich durch den Essenszuschuss Ihres Unternehmens profitieren. Durch den digitalen Essenszuschuss (Subventionierung) profitieren Unternehmen und Beschäftigte von den steuerlichen Vorteilen einer Nettolohnoptimierung.

§ 1 Geltungsbereich, Form

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten auf die Beziehungen zwischen Unternehmen oder Endbenutzer (nachfolgend “Kunde”) mit NewLunch. Die AGB zwischen Verbraucher oder Unternehmen und NewLunch beziehen sich auf die Nutzung der Mikan User-App (https://app.mikan-app.de/), der NewLunch Company-App (https://company.newlunch.de/) und unserer Webseite https://www.mikan-app.de/ (nachfolgend „Webseite“) sowie aller damit im Zusammenhang stehender Leistungen (die Mikan User-App, NewLunch Company-App sowie die im Rahmen der Mikan User-App, NewLunch Company-App und der Webseite erbrachten Leistungen, nachfolgend gemeinsam „Dienste“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  1. Durch die Aufgabe einer Bestellung schließt der Endbenutzer einen Vertrag mit dem Restaurant über die Lieferung des vom Endbenutzer ausgewählten Angebots. NewLunch ist nicht für das Angebot und/oder den Vertrag zwischen dem Endbenutzer und dem Restaurant verantwortlich. Gegebenenfalls gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Restaurants zusätzlich für das Angebot und den Vertrag.
  1. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Beschreibung des Dienstes und Kunden-Accounts

  1. NewLunch stellt eine Plattform zur Verfügung, über die der Endbenutzer Essensmarken bei seinem Unternehmen nutzen kann sowie eine Bestellung bei einem Restaurant auslösen kann.
  1. Das auf der Mikan User-App veröffentlichte Angebot wird im Namen des jeweiligen Restaurants, ausgehend von den bereitgestellten Restaurantinformationen, veröffentlicht. NewLunch überprüft nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Restaurantinformationen und ist nicht verantwortlich für die Durchführung des Vertrags.
  1. Als Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Essensmarke muss der Endbenutzer einen Account gemäß den Registrierungsanweisungen auf der Mikan User-App anlegen und mit seinem Unternehmen verknüpfen.
  1. Die Voraussetzung das ein Endbenutzer Anspruch auf eine digitale Essensmarke hat, ist dass das Unternehmen, bei dem der Endbenutzer angestellt ist, einen Vertrag mit NewLunch geschlossen hat und den Endbenutzer eine Lizenz zur Nutzung der Essensmarken freischaltet.
  1. Stellt das Unternehmen dem Endbenutzer keine Lizenz zur Nutzung der Essensmarke zur Verfügung hat der Endbenutzer keinen Anspruch darauf. Dieser kann die Plattform nur zur Bestellung nutzen und hat keine digitalen Essensmarken zur Verfügung.
  1. Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm übermittelten Daten zur Person der Wahrheit entsprechen. Der Kunde darf sich nicht als andere Personen oder Unternehmen ausgeben oder sonst über seine Identität täuschen.
  1. Die Adress- und Kontaktdaten des Kundens sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine Bestellung nicht aufgrund von falschen Angaben (z. B. der Lieferadresse, E-Mail oder Zahlungsdaten) nicht ausgeführt werden kann.
  1. Jeder Kunde darf lediglich ein Kundenkonto gleichzeitig unterhalten. NewLunch hat das Recht, Mehrfachanmeldungen zu löschen und Kunden, die gegen diese Bestimmung verstoßen, zu verwarnen oder zu kündigen (Virtuelles Hausrecht).
  1. Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung seiner Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert.
  1. Eine Kündigung des Kundenkontos ist jederzeit in Textform gegenüber der New Lunch GmbH möglich. Bereits entstandene Zahlungsansprüche von NewLunch sowie Lieferansprüche des Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.

§ 3 Vertragsschluss zwischen Endbenutzer und Restaurant

  1. Der Endbenutzer kann sein Angebot zum Vertragsschluss (Bestellung) per Mikan User-App abgeben.
  1. Der Vertrag zwischen dem Restaurant und dem Endbenutzer kommt wirksam zustande, sobald der Kunde die Bestellung aufgibt und am Ende des Bestellvorgangs auf der Mikan User-App die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ anklickt.
  1. Nach Eingang der Bestellung wird das Restaurant die Bestellung dem Endbenutzer elektronisch bestätigen.
  1. Das Restaurant ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren, wenn das Angebot nicht mehr verfügbar ist, wenn der Endbenutzer eine falsche oder nicht funktionierende Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen angegeben hat oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
  1. Der Vertrag kann vom Restaurant nur dann ausgeführt werden, wenn der Endbenutzer bei der Bestellung korrekte und vollständige Kontakt- und Adressinformationen zur Verfügung stellt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle Ungenauigkeiten der Informationen (einschließlich der Zahlungsdaten) zu melden die an NewLunch oder das Restaurant übermittelt oder weitergegeben worden.
  1. Wenn der Endbenutzer die Bestellung zur Lieferung auslöst, muss die Lieferung durch das Restaurant gewährleistet werden. NewLunch stellt keine Lieferleistung zur Verfügung. Für die einwandfreie Lieferung und die damit einwandfrei eingehaltene Lieferkette ist das Restaurant selbst zuständig. NewLunch übernimmt für die Lieferung keine Haftung.
  1. Wenn der Endbenutzer die Bestellung zur Lieferung auslöst, verpflichtet sich der Endbenutzer an der angegebenen Lieferadresse anwesend zu sein.
  1. Wenn der Endbenutzer die Bestellung zur Abholung auslöst, ist er verpflichtet zum ausgewählten Zeitpunkt am Abholungsort des Restaurants anwesend zu sein.  
  1. Bei der Zustellung der Bestellung, kann das Restaurant die Vorlage einer Alters-Identifizierung fordern, wenn die Bestellung alkoholische Produkte oder andere Produkte mit einer Altersgrenze enthält. Kann sich der Endbenutzer nicht angemessen ausweisen oder erfüllt er nicht die Altersanforderungen, kann das Restaurant die Lieferung der entsprechenden Produkte an den Endbenutzer verweigern. In diesem Fall können Stornokosten in Höhe des Kaufpreises (ohne USt.) für das Produkt mit Altersgrenze dem Endbenutzer berechnet werden.
  1. Das Restaurant ist allein verantwortlich für die Abwicklung von Endbenutzerbeschwerden hinsichtlich der Erfüllung von Vereinbarungen.

§ 4 Stornierung, Ablehnen von Bestellungen

  1. Eine Stornierung der Bestellung gegenüber dem Restaurant ist für den Endbenutzer nur dann möglich, wenn das Restaurant ausdrücklich angibt, dass eine Stornierung der Bestellung durch den Endbenutzer möglich ist.
  1. Das Restaurant ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren, z.B. wenn das Angebot nicht mehr verfügbar ist, wenn der Endbenutzer eine falsche oder nicht funktionierende Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen angegeben hat oder wenn höhere Gewalt vorliegt. NewLunch ist berechtigt, alle (zukünftigen) Bestellungen von einem Endbenutzer abzulehnen, sollten entsprechende Gründe vorliegen.
  1. Wenn der eine falsche Bestellung (z.B. indem er falsche Kontaktinformationen angibt, indem er nicht bezahlt oder nicht am Lieferungs- oder Abholungsort anwesend ist, um den Auftrag zu erhalten) aufgibt oder anderweitig seinen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag nicht nachkommt, ist NewLunch berechtigt, zukünftige Bestellungen von diesem Endbenutzer abzulehnen.
  1. NewLunch ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen und Verträge im Namen des Restaurants aufzulösen, wenn es angemessene Zweifel bezüglich der Richtigkeit oder Echtheit der Bestellung oder der Kontaktinformationen gibt oder falls das Restaurant keinen Vertrag mit dem Endbenutzer schließen möchte.
  1. Wenn der Endbenutzer Bestellungen aufgibt, die falsch oder betrügerisch erscheinen oder sind, behält sich NewLunch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

§ 5 Zahlungsmodalitäten, Preise und Mindestbestellwert

  1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechend den Bestimmungen aus vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endbenutzer entsteht auf Seiten des Endbenutzer eine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Restaurant. Der Endbenutzer kann diese Zahlungsverpflichtung durch Nutzung einer Zahlungsmethode über die Mikan User-App erfüllen.
  1. Es werden nur die auf der Mikan User-App angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten können auf der Internetseite www.mikan-app.de eingesehen werden.
  1. Der Endbenutzer bekommt eine Benachrichtigung, wenn die digitale Essensmarke nicht verwendet werden kann.
  1. Das Unternehmen kann Lizenzen zur Nutzung der  digitalen Essensmarke in der NewLunch Company-App erwerben.
  1. Das Unternehmen kann über den integrierten Zahlungsdienstleister Stripe mit Kreditkarte oder Per SEPA Lastschriftmandat bezahlen.  
  1. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt gelten deren Allgemeine Vertrags-/ und Zahlungsbedingungen jeweils in der aktuell verfügbaren Fassung.

§ 6 Details zur Nutzung der Mikan User-App

Zur sachgemäßen Einlösung einer Essensmarke muss der entsprechende Beleg von der dazugehörigen Bestellung eingereicht werden. Die Einreichung von Belegen erfolgt mobil über die Mikan User-App z.B. durch die Fotoaufnahme. Zudem bietet die Mikan User-App auch den Bilder-Upload über Desktop an. Der Funktionsumfang der Mikan User-App umfasst:

  1. Zwingende Authentifizierung des jeweiligen Arbeitnehmers (Endbenutzer) bei Registrierung und Login
  1. Fotografieren von Belegen mittels Mikan User-App bzw. das Hochladen von Foto-Dateien über die Desktop Version
  1. Hochladen der Bildaufnahme auf einen gesicherten Server und anschließende Übermittlung der für den Beleg verpflichtenden Daten an NewLunch
  1. Eingabe von Belegdaten wie Belegwert und Zeitpunkt des Beleges
  1. Bestätigung und Versand der Belegdaten an den NewLunch Server
  1. Übersicht sowie Detailansicht der bisher eingereichten Belege und Summe der Erstattungsansprüche
  1. Die Belegdaten werden von NewLunch extrahiert und die zur Beantragung des Essenszuschusses benötigten Belegdaten (Restaurantname, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Belegwert) durch NewLunch geprüft. Das Unternehmen (Arbeitgeber) hat aber jederzeit die Möglichkeit, alle Bestellungen seiner Arbeitnehmer mit entsprechendem Gesamtbelegwert einzusehen. NewLunch haftet nicht für allfällige missbräuchliche Verwendung durch Endbenutzer oder für falsche Angaben durch Endbenutzer bei der Einreichung von Belegen.

§ 7 Details zur Nutzung der NewLunch Company-App

NewLunch stellt den Unternehmen die NewLunch Company-App zur Verfügung zur Verwaltung ihrer Arbeitnehmer (Endbenutzer), Lizenzen. Zudem wird eine Übersicht von Essensmarken und die Erstattungsdatei zur Verfügung gestellt. Der Funktionsumfang der NewLunch Company-App umfasst:  

  1. Zwingende Authentifizierung des jeweiligen Unternehmens bei Registrierung und Login
  1. Übersicht eingelöster Essensmarken, aktiver Mitarbeiter und Lizenzkosten
  1. Exportfunktion für die Erstattungsdatei
  1. NewLunch aggregiert die übermittelten Belegdaten und stellt dem Unternehmen monatlich zum Folgemonat die für die Erstattung des Essenzuschusses notwendigen Daten über die NewLunch Company-App in Erstattungsdateien zur Verfügung, damit das Unternehmen den Essenszuschuss über die Gehaltsabrechnung erstatten kann.
  1. Die Erstattungsdateien enthalten die Namen und Personalnummern (soweit übermittelt) der das Produkt nutzenden Arbeitnehmer sowie die Beträge der zu bezuschussenden Mahlzeiten.
  1. Verwaltung der Unternehmensdaten, Essenszuschusshöhe und Abonnement  

§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden zur Erlangung der steuerlichen Vergünstigungen für Essenszuschüsse

Damit Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Essenszuschuss in Höhe des jeweils geltenden lohnsteuerrechtlichen Grenzbetrags für Essenszuschüsse des Arbeitgebers zur Bewertung des Essens mit dem Sachbezugswert gegen Einzelnachweis für jeden Arbeitstag geltend machen kann und das Unternehmen die steuerlichen Vergünstigungen hierfür erhalten kann, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Arbeitgeber trifft mit seinen Arbeitnehmern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zur Gewährung eines Sachbezugs für ein arbeitstägliches Mittagessen in Form eines Essenszuschusses zu nachfolgenden Bedingungen.
  1. Die Belege dürfen nur die von dem den Essenszuschuss beantragenden Arbeitnehmer konsumierte Nahrungsmittel beinhalten.
  1. Das Essen muss betrieblich veranlasst gewesen sein, also in einer Arbeitspause konsumiert worden sein.
  1. Der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen.
  1. Als Mahlzeiten kommen alle kalten und warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke, die üblicherweise der Ernährung dienen und die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind, in Betracht. Die Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke können dabei zusammen (z.B. Restaurant) oder bei verschiedenen Einrichtungen (z.B. Speisen bei einem Imbiss, Getränke im Supermarkt) und ggf. zu verschiedenen Zeitpunkten anlässlich des Essens erworben werden.
  1. Non-Food-Artikel, Alkohol oder Zigaretten sind nicht erstattungsfähig.
  1. Der Beleg muss folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Menge und Art der gekauften Artikel, Entgelt nebst Umsatzsteuer.

§ 9 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NewLunch, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  1. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NewLunch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  1. Für Schäden oder Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Soft- oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des Internets entstanden sind, ist NewLunch nicht verantwortlich.
  1. Für die verwendeten Zutaten und Zusatzstoffe für Speisen und Getränke, die ggf. Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, ist NewLunch nicht haftbar. Haben Sie als Endbenutzer eine Unverträglichkeit oder eine Allergie, raten wir Ihnen, sich telefonisch mit dem Restaurant in Verbindung zu setzen, um sich über verwendete Allergene zu informieren, bevor Sie eine Bestellung über unsere Mikan User-App auslösen.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.mikan-app.de/datenschutzerklärung.

§ 11 Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das NewLunch nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster- Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag mit dem Restaurant zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe oben Präambel) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag mit dem Restaurant zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

  1. Wenn Sie den Vertrag mit dem Restaurant widerrufen, hat das Restaurant Ihnen alle Zahlungen, die es von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Restaurant dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das Restaurant kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

  1. Auf Fernabsatzverträge zwischen dem Kunden und dem Restaurant, die unter § 312g Abs. 2 oder Abs. 3 BGB fallen, finden die Vorschriften über das Widerrufsrecht grundsätzlich keine Anwendung soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt,

die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB);

die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB);

die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB);

wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB).

  1. Über das Muster-Widerrufsformular informiert NewLunch nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An [info@newlunch.de]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

§ 12 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sind Sie eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
  1. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Einbeziehung dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von NewLunch.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder Teile hiervon) unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen dem Kunden und NewLunch über die Services oder den Vertrag zwischen dem Restaurant und dem Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gastronomiebetriebe

zwischen der NewLunch GmbH, Anton-Huber-Straße 20, 73430 Aalen („NewLunch“) und [●] („Partner“). NewLunch und der Partner im Folgenden einzeln jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“.  

Präambel

  1. NewLunch betreibt unter der Bezeichnung „Mikan“ eine Online-Plattform zur Vermittlung von Bewirtungsleistungen (die „Mikan Gastro-App“). Ziel der Mikan Gastro-App ist es, lokalen Gastronomiebetrieben einen einfachen digitalen Zugang für die Bewerbung und das Angebot ihrer Leistungen zu verschaffen.  
  1. Mit NewLunch kooperierende Betreiber von Restaurants, Gaststätten, Imbissen und anderen Gastronomiebetrieben erhalten die Möglichkeit, Speisen, Getränke und damit zusammenhängende Leistungen (insgesamt „Bewirtungsleistungen“) auf der Mikan Gastro-App anzubieten.  
  1. Für die Mikan Gastro-App registrierte Nutzer und Gast-Nutzer ohne Registrierung (gemeinsam „Mikan-Nutzer“) können auf der Mikan User-App angebotene Bewirtungsleistungen bei dem Gastronomiebetrieb bestellen und mittels eines der vorgesehenen Zahlungsmittel bezahlen.  
  1. NewLunch kooperiert zudem mit Unternehmen, die digitale Essensmarken für bei ihnen angestellte Mikan-Nutzer bei NewLunch erwerben können. Mikan-Nutzer können die von ihrem Arbeitgeber für sie erworbenen digitalen Essensmarken bei der Bestellung von Bewirtungsleistungen auf der Mikan User-App einlösen. Die Administration der digitalen Essensmarken für diese Unternehmen erfolgt dabei durch NewLunch.  
  1. Der Zugriff auf die Funktionen der Mikan Gastro-App und Mikan User-App durch teilnehmende Gastronomiebetriebe und Mikan-Nutzer erfolgt über die Internetadresse www.mikan-app.de (die „Mikan-Internetseite“) oder – sofern von NewLunch angeboten – mittels einer von NewLunch zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten App (die „Mikan Gastro-App” und “Mikan User-App“). Mikan Gastro-App, Mikan-Internetseite und Mikan User-App werden gemeinsam „Mikan-Dienste“ genannt.  
  1. Der Partner betreibt den Gastronomiebetrieb [●] und möchte mit NewLunch nach Maßgabe dieses Vertrages kooperieren, um Mikan-Nutzern Bewirtungsleistungen des Gastronomiebetriebes auf der Mikan Gastro-App anzubieten.  

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:  

  1. Vertragsgegenstand
  1. Gegenstand dieser „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gastronomiebetriebe“ ist  
  1. die unentgeltliche Einrichtung eines Gastro-Accounts für den Partner zum Zugriff auf für Gastronomiebetriebe verfügbare Funktionen der Mikan Gastro-App (vgl. Ziff. 3),  
  1. die dem Partner unentgeltlich erteilte Gestattung, verfügbare Funktionen der Mikan Gastro-App zu verwenden, um Bewirtungsleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe dieses Vertrags, insbesondere Ziff. 4 auf der Mikan Gastro-App anzubieten und Verträge über die Erbringung von Bewirtungsleistungen mit Mikan-Nutzern abzuschließen (jeweils ein „Bewirtungsvertrag“), sowie
  1. soweit vom Partner beauftragt, die Erbringung entgeltlicher Unterstützungsleistungen durch NewLunch im Zusammenhang mit den Mikan-Diensten und/oder deren Nutzung durch den Partner (vgl. Ziff. 10).  
  1. Durch die Einrichtung des Gastro-Accounts und die dem Partner so gewährte Möglichkeit, Bewirtungsleistungen auf der Mikan Gastro-App anzubieten, vermittelt NewLunch das mögliche Zustandekommen von Bewirtungsverträgen zwischen dem Partner und den Mikan-Nutzern. NewLunch ist selbst jedoch weder Partei der Bewirtungsverträge noch für deren ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich (vgl. Ziff. 4.5).  
  1. Soweit sich nicht aus dem Regelungskontext im Einzelfall eindeutig etwas anderes ergibt, umfassen Bezugnahmen auf den „Vertrag“ die Bestimmungen dieses Vertragsdokuments sowie seine Anlagen. Soweit nicht für einzelne Anlagen ausdrücklich abweichend vereinbart, gehen die Bestimmungen dieses Vertragsdokuments bei Widersprüchen vor.
  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, außer soweit NewLunch ihrer Geltung schriftlich zustimmt.  
  1. Grundsätze der Zusammenarbeit
  1. Die Parteien werden einander die für die Leistungserbringung der anderen Partei jeweils erforderlichen Auskünfte rechtzeitig erteilen und hierfür erforderliche Informationen zur Verfügung stellen. Ziff. 3.3 bleibt hiervon unberührt.  
  1. Die Parteien handeln jeweils als eigenständige und selbstständige Unternehmen. Der Abschluss des Vertrags und dessen Durchführung begründen keine Personenvereinigung oder Personengesellschaft und kein Joint-Venture-, Treuhänder- oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien.  
  1. Soweit hierin nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden die Parteien durch diesen Vertrag nicht zur Vertretung der jeweils anderen Partei bevollmächtigt. Keine Partei wird Erklärungen im Namen der anderen oder für beide Parteien gemeinsam abgeben oder den Anschein erwecken, sie sei hierzu befugt.
  1. NewLunch kann zur Erbringung vereinbarter Leistungen Erfüllungsgehilfen einsetzen. Für Erfüllungsgehilfen haftet NewLunch wie für eigenes Handeln (vgl. Ziff. 12).  
  1. Die Zusammenarbeit der Parteien ist nicht exklusiv. Insbesondere kann NewLunch auch mit anderen Gastronomiebetrieben ohne Einschränkung kooperieren.  
  1. Einrichtung, Vervollständigung und Verwendung des Gastro-Accounts
  1. NewLunch stellt dem Partner die für teilnehmende Gastronomiebetriebe vorgesehenen Funktionen der Mikan Gastro-App zur Verfügung, indem New Lunch einen Account für den Partner („Gastro-Account“) anlegt und dem Partner entweder Benutzername nebst Passwort für den Gastro-Account (gemeinsam „Zugangsdaten“) zur Verfügung stellt oder dem Partner die Möglichkeit einräumt, Zugangsdaten selbst einzurichten.  
  1. Der Partner wird die Zugangsdaten ausschließlich gegenüber dem durch ihn dafür autorisierten Personal („Autorisierte Nutzer“) offenlegen. Er wird seinen Gastro-Account mit angemessenen Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte schützen und Autorisierte Nutzer auf die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten und die Verwendung der Mikan-Dienste nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichten. Jede Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Partner zugerechnet, außer soweit der Partner die Verwendung nicht zu vertreten hat. Der Gastro-Account des Partners ist nicht übertragbar.
  1. Der Partner kann Angaben in seinem Gastro-Account im Rahmen der vorgesehenen Möglichkeiten vervollständigen, wobei die als „Pflichtfeld“ oder vergleichbar gekennzeichneten Angaben verpflichtend vom Partner zu vervollständigen sind. Soweit technisch vorgesehen, kann der Partner seinem Gastro-Account das Logo seines Gastronomiebetriebes sowie vorgesehene weitere Inhalte (z.B. Name des Inhabers, Adresse des Gastronomiebetriebs) sowie eine Aufstellung der Bewirtungsleistungen hinzufügen.  
  1. Der Partner stellt sicher, dass die Angaben in seinem Gastro-Account, einschließlich vom Partner für die Mikan Gastro-App zur Verfügung gestellte Logos und weitere Inhalte (insgesamt die „Account-Informationen“) jederzeit korrekt und vollständig sind und keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Marken- und Kennzeichenrechte). Aus den Account-Informationen muss die Identität des Partners eindeutig hervorgehen. Er ist verpflichtet, die Account-Informationen während der Vertragslaufzeit aktuell, korrekt und vollständig zu halten. Dem Partner ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass die Account-Informationen öffentlich einsehbar sind. Ziff. 8.gilt auch für die Account-Informationen.  
  1. Angebot, Bestellung und Zustandekommen von Bewirtungsverträgen
  1. Mit dem Einstellen von Bewirtungsleistungen (insbes. einer Speisekarte) auf der Mikan Gastro-App macht der Partner Mikan-Nutzern ein verbindliches Angebot zum Erwerb der Bewirtungsleistungen nach Maßgabe der vom Partner hinterlegten Informationen zu den Bewirtungsleistungen, insbesondere nach Maßgabe der angegebenen Preise, der Beschreibung der einzelnen Bewirtungsleistung, Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen, alle weiteren gesetzlich vorgesehenen Angaben, sowie Angaben zu Abholungsmodalitäten (insgesamt die „Angebotsinformationen“). Der Partner stellt sicher, dass die Angebotsinformationen jederzeit korrekt, aktuell und vollständig sind. Ziff. 8 gilt auch für Angebotsinformationen.
  1. Bei den Preisangaben für die Bewirtungsleistungen wird der Partner die Möglichkeit der Mikan-Nutzer berücksichtigen, digitale Essensmarken einzulösen. Insoweit gilt Ziff. 5.  
  1. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angebots-informationen. Er stellt insbesondere auch sicher, dass die Angebotsinformationen alle gesetzlich zwingenden Informationen (etwa zu Inhaltsstoffen von Speisen und Getränken und zu Preisangaben) enthalten. Er wird nur bei sich vorrätige Bewirtungsleistungen auf der Mikan Gastro-App anbieten und nicht vorrätige Bewirtungsleistungen durch Anpassung der Angebotsinformationen rechtzeitig als „nicht vorrätig“ kennzeichnen.  
  1. Mit Bestellung des Mikan-Nutzers kommt ein Vertrag zwischen dem Partner und dem Mikan-Nutzer über die Erbringung der bestellten Bewirtungsleistungen gegen Bezahlung des hierfür vom Partner – unter Berücksichtigung vom Mikan-Nutzer bei der Bestellung eingelöster digitaler Essensmarken – vorgesehenen Preises, zuzüglich der vom Partner gegebenenfalls veranschlagten Lieferkosten zustande (der „Bewirtungsvertrag“).  
  1. Im Verhältnis zwischen NewLunch und dem Partner ist alleine der Partner für die ordnungsgemäße Erfüllung des Bewirtungsvertrages verantwortlich. New Lunch ist weder Partei des Bewirtungsvertrages, noch übernimmt NewLunch anderweitig eine Verantwortung für die Erfüllung von Ansprüchen aus dem Bewirtungsvertrag; insbesondere haftet NewLunch nicht für die Bezahlung der vom Mikan-Nutzer bestellten Bewirtungsleistungen. Ziff. 5 bleibt hiervon unberührt.  
  1. Der Partner wird über die Mikan Gastro-App zustande gekommene Bewirtungsaufträge mit derselben professionellen Sorgfalt durchführen und abwickeln, wie Bestellungen auf anderem Wege.  
  1. Der Partner ist auch gegenüber NewLunch verpflichtet, Mikan-Nutzern die jeweiligen Bewirtungsleistungen innerhalb der vom Partner angegebenen Lieferzeiten zuzustellen bzw. zur Abholung bereitzustellen. Unwesentliche Abweichungen bleiben außer Betracht.  
  1. Zur Verantwortung des Partners gegenüber NewLunch zählt auch die Pflicht des Partners, Hinweise, Beschwerden und sonstige Anfragen von Mikan-Nutzern zu Bewirtungsleistungen des Partners (insgesamt „Nutzer-Anfragen“) binnen angemessener Zeit und in angemessener Form zu beantworten. NewLunch kann Mikan-Nutzer bei eingehenden Nutzer-Anfragen an den Partner verweisen.  
  1. Die Reihenfolge, in der teilnehmende Gastronomiebetriebe Mikan-Nutzern in den Mikan-Diensten angezeigt werden, richtet sich nach den Parametern (1) Entfernung zum Mikan-Nutzer und (2) alphabetische Reihenfolge der Namen der Gastronomiebetriebe. Weitere Parameter werden bei der Sortierung nicht berücksichtigt.  
  1. Zahlungsabwicklung, Erstattung digitaler Essensmarken
  1. Soweit den Mikan-Nutzern in den Mikan-Diensten keine zusätzlichen Zahlungsarten angeboten werden, bietet der Partner den Mikan-Nutzern die Bewirtungsleistungen gegen Online-Bezahlung oder Barzahlung bei Abholung an.  
  1. Mikan-Nutzer können die Zahlungsmöglichkeiten beim Online-Bezahlen selber bestimmen. Es gibt folgende Möglichkeiten: Kartenzahlung, Giropay, SEPA Lastschriftmandat, Sofort Zahlung, Überweisung, Bancontact, EPS, iDEAL, Przelewy24. Dies wird von Stripe abgewickelt. Restaurants können über einen Link in ihren Einstellungen ein Stripe Connect Konto erstellen, um Online-Zahlungen zu empfangen Voraussetzung für die Nutzung der Online-Zahlungsmethoden ist die Eröffnung eines Stripe Connect Kontos und die Eingabe aller dafür erforderlichen Informationen. Nach erfolgreicher Prüfung des gastronomischen Betriebs durch Stripe können Kunden online bezahlen. Die Beträge gehen direkt beim Gastronom ein. Newlunch nimmt zu keiner Zeit Gelder entgegen, sondern nimmt die Rolle des Marktplatzes ein. Das Stripe Connect Konto kann jederzeit gekündigt werden, wodurch Kunden nicht mehr online bezahlen können.
  1. Beschaffenheit und Verfügbarkeit der Mikan-Dienste
  1. Die Mikan-Dienste ermöglichen dem Partner im Rahmen der technisch vorhandenen Funktionen, Mikan-Nutzern Bewirtungsleistungen anzubieten. Wesentliche Grundfunktionen der Mikan-Dienste sind in Anlage 1 beschrieben.  
  1. NewLunch kann die Mikan-Dienste insbesondere im Hinblick auf ihre Funktionen, technische Umsetzung, Gestaltung und die Nutzerführung auch während der Vertragslaufzeit jederzeit nach eigenem Ermessen anpassen, erweitern, einschränken und sonst ändern. Insbesondere hat der Partner keinen Anspruch auf bestimmte Qualitäts- oder Leistungsmerkmale der Mikan-Dienste. Bei der Planung und Vornahme wesentlicher Änderungen wird NewLunch berechtigte Interessen angemessen berücksichtigen.
  1. NewLunch ist um eine möglichst störungsarme Verfügbarkeit der über das Internet zur Verfügung gestellten Funktionen der Mikan-Dienste bemüht. Einen Anspruch auf eine ununterbrochene oder überwiegende Verfügbarkeit hat der Partner nicht. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, wird NewLunch diese möglichst kurz halten.  
  1. Über wesentliche Änderungen der den Partner betreffenden Funktionen oder vorhersehbare, wesentliche Unterbrechungen der Verfügbarkeit wird NewLunch den Partner in Textform informieren.  
  1. Verwendung der Mikan-Dienste
  1. Der Partner wird die Mikan-Dienste ausschließlich im vertraglich und rechtlich zulässigen Rahmen verwenden. Autorisierte Nutzer wird der Partner entsprechend verpflichten und angemessen kontrollieren.
  1. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der technischen Mindestvoraussetzungen, die Funktionsfähigkeit und hinreichende Dimensionierung seines Internet-Zugangs, sowie für zum Zugriff und zur Verwendung der Mikan-Dienste erforderliche Hilfsmittel wie geeignete Hardware und Software. Der Partner ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Systeme und deren Schutz vor Schadsoftware und Angriffen. Informationen zu den jeweils aktuellen technischen Mindestvoraussetzungen wird NewLunch dem Partner auf geeignetem Weg zur Verfügung stellen.  
  1. Der Partner ist verpflichtet, erkennbare Störungen der Mikan-Dienste unverzüglich möglichst per E-Mail gegenüber NewLunch anzuzeigen.  
  1. Rechte an Partner-Inhalten
  1. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für alle Angaben, Dokumente und alle sonstigen Inhalte, die er im Zusammenhang mit Mikan-Diensten eingibt, hoch lädt oder sonst zur Verfügung stellt, einschließlich der Account-Informationen und der Angebotsinformationen (insgesamt „Partner-Inhalte“). Er stellt insbesondere sicher, dass die Partnerinhalte korrekt und vollständig sind und alle anwendbaren gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß erfüllen. Dazu zählt auch die Pflicht des Partners, Mikan-Nutzer nach Maßgabe der Art. 15 ff. DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren.  
  1. Der Partner stellt in seinem Verantwortungsbereich sicher, dass keine gewaltverherrlichenden, schockierenden, diskriminierenden, volksverhetzenden, pornographischen, menschenverachtenden, rassistischen, extremistischen, sexistischen oder sonst sittenwidrigen, strafbaren, missbräuchlichen, bedrohlichen, verleumderischen oder beleidigenden Partner-Inhalte eingegeben oder sonst zur Verfügung gestellt werden. Ebenso wenig darf der Partner durch Partner-Inhalte zu unzulässigen, strafbaren, sittenwidrigen oder gefährdenden Handlungen aufrufen.
  1. Der Partner räumt NewLunch mit Überlassung bzw. Eingabe von Partner-Inhalten kostenfrei und unwiderruflich das nicht-ausschließliche, weltweite Recht ein, Partner-Inhalte zur Erfüllung und zur Abwicklung des Vertrages zu verwenden. Das umfasst insbesondere das Recht von NewLunch, Partner-Inhalte in den Mikan-Diensten anzuzeigen und öffentlich zugänglich zu machen. NewLunch kann die eingeräumten Rechte an Partner-Inhalten auch durch Dritte ausüben lassen, etwa durch eingesetzte Hosting-Dienstleister.  
  1. Der Partner sichert zu, dass die Partner-Inhalte keine Viren oder sonst Schadsoftware wie Würmer oder Spyware enthalten oder verbreiten und dass deren Überlassung an und die vertragsgemäße Verarbeitung durch NewLunch keine Rechte Dritter oder anwendbare Gesetze verletzen. Erforderliche Einwilligungen Dritter wird der Partner vorab einholen und auf angemessene Anforderung unverzüglich gegenüber NewLunch nachweisen.  
  1. Der Partner übernimmt alleine und unbegrenzt die Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Rechten oder gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Partner-Inhalten gegenüber NewLunch geltend machen oder behaupten. Der Partner stellt NewLunch von geltend gemachten Ansprüchen frei und übernimmt auf Aufforderung von NewLunch die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr solcher Ansprüche. Das Recht von NewLunch, sich (auch) selbst zu verteidigen, bleibt hiervon unberührt. Der Partner trägt die Kosten der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit Partner-Inhalten, einschließlich angemessener Kosten von NewLunch zur Rechtsberatung und -verteidigung. Alle weiteren Rechte und Ansprüche von NewLunch bleiben unberührt.
  1. Für Feedback des Partners gilt vorrangig Ziff. 14.
  1. Sperrung und Einschränkung
  1. Bei begründetem Verdacht oder festgestellten Verstößen des Partners gegen die Bestimmungen dieses Vertrages kann NewLunch  
  1. betroffene Account-Informationen und Angebotsinhalte ohne Vorwarnung ganz oder teilweise löschen sowie betroffene Angebote des Partners vorübergehend oder vollständig sperren, und/oder
  1. den Gastro-Account des Partners bei mehrfachen oder erheblichen Verstößen vorübergehend oder dauerhaft sperren.  

NewLunch wird berechtigte Interessen des Partners dabei angemessen berücksichtigen und den Partner – soweit gesetzlich vorgeschrieben – über die zugrundeliegenden Gründe unterrichten.  

  1. Hebt NewLunch die Einschränkung auf, setzt er den Partner und den Gastro-Account des Partners umgehend wieder ein, wozu auch der Zugang zu seinen Partner-Inhalten gehört.
  1. Ziff. 9 lässt alle weiteren Ansprüche und Rechte von NewLunch unberührt, einschließlich etwaiger Kündigungs- und Zurückbehaltungsrechte.  
  1. Unterstützungsleistungen
  1. Soweit zwischen den Parteien vereinbart, erbringt NewLunch ergänzend Leistungen zur Unterstützung des Partners bei Einführung und/oder Verwendung der Mikan-Dienste (insgesamt „Unterstützungsleistungen“).  
  1. Unterstützungsleistungen können insbesondere Leistungen zur Einweisung von Mitarbeitern des Partners in die Mikan-Dienste sowie Leistungen zur Unterstützung des Partners beim Einstellen von Bewirtungsleistungen oder der Eingabe von Angebotsinformationen sein.  
  1. Der Partner ist gegenüber NewLunch zur Vergütung der Unterstützungsleistungen verpflichtet. Soweit kein Festpreis vereinbart ist, richtet sich die geschuldete Vergütung nach angefallenem Aufwand (Time & Material); es gelten die bei Beauftragung der Unterstützungsleistungen jeweils aktuellen Stundensätze von NewLunch. Der Vergütungsanspruch wird mit Rechnungsdatum fällig und ist vom Partner binnen dreißig (30) Tagen ab Fälligkeit zu zahlen.  
  1. NewLunch erbringt Unterstützungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für das Erreichen oder Erbringen bestimmter Ergebnisse oder eines bestimmten Erfolgs ist NewLunch dabei nicht verpflichtet.
  1. Soweit bei der Durchführung von Unterstützungsleistungen geistige Eigentumsrechte entstehen, räumt NewLunch dem Partner daran ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, diese während der Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit den Funktionen der Mikan-Dienste zu verwenden.
  1. Der Partner wird Unterstützungsleistungen, einschließlich daraus hervorgehender Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erbringung untersuchen und eine nicht vertragsgemäße Erbringung unverzüglich in Text- oder Schriftform anzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so gelten die Unterstützungsleistungen als genehmigt, außer soweit die nicht vertragsgemäße Erbringung mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht erkennbar war. Zeigt sich eine nicht vertragsgemäße Erbringung später, so muss der Partner dies unverzüglich nach Entdeckung in Text- oder Schriftform anzeigen; anderenfalls gelten die Unterstützungsleistungen auch insoweit als genehmigt.
  1. Soweit NewLunch Unterstützungsleistungen nicht vertragsgemäß erbringt und der Partner dies nach Maßgabe von Ziff. 10.6 anzeigt, wird NewLunch die betreffenden Unterstützungsleistungen wiederholen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Partners bleiben unberührt.  
  1. Laufzeit und Kündigung
  1. Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet mit Kündigung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (die „Vertragslaufzeit“).  
  1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.  
  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  1. Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  1. Haftungsbeschränkung
  1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  1. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziff. 12.1 haften die Parteien bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haften die Parteien jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.
  1. Ziff. 12 gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
  1. Pressemitteilungen, Veröffentlichung
  1. NewLunch ist berechtigt, den Namen und das Logo des Partners in Pressemitteilungen und sonstigen Marketingmaterialien sowie auf Social-Media Plattformen und sonst im Internet zu veröffentlichen und zu verwenden, auch als Referenz und im Zusammenhang mit Produkten und Leistungen von NewLunch. Designvorgaben, die der Partner NewLunch hierfür zur Verfügung stellt, wird NewLunch angemessen berücksichtigen.  
  1. Der Partner kann die Gestattung gemäß Ziff. 13.1 durch Mitteilung gegenüber NewLunch in Text- oder Schriftform widerrufen. Mit Zugang des Widerrufs bei NewLunch endet die Berechtigung von NewLunch nach Ziff. 13.1 mit Wirkung für die Zukunft. Marketingmaßnahmen vor Zugang des Widerrufs bleiben unberührt. Insbesondere ist NewLunch nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte Marketingmaterialien zu vernichten oder zurückzurufen.  
  1. Feedback
  1. Der Partner kann NewLunch jederzeit Eindrücke, Fehler, Unstimmigkeiten, Anregungen und sonst Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit den Mikan-Diensten oder sonst zu Angeboten oder Leistungen von NewLunch mitteilen (gemeinsam „Feedback“). Der Partner stellt dabei sicher, dass das Feedback keine personenbezogenen Daten enthält und frei von Rechten Dritter ist.  
  1. Mit Übermittlung des Feedbacks verschafft der Partner NewLunch das kostenfreie, unwiderrufliche, dauerhafte, inhaltlich und örtlich unbeschränkte Recht, das Feedback zu analysieren, auszuwerten und für Änderungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Produkte und Leistungen von NewLunch zu verwenden. Dies umfasst auch das Recht, das Feedback ohne inhaltliche Einschränkung zu vervielfältigen, zu bearbeiten, mit weiteren Informationen zu verknüpfen, dauerhaft oder vorübergehend an Dritte weiterzugeben und in beliebiger Form umzusetzen.  
  1. Vertraulichkeit
  1. Vertrauliche Informationen“ einer Partei sind Informationen zu wettbewerbsrelevantem Know-how, als vertraulich gekennzeichnete oder sonst auf Grundlage eines objektiven Empfängerhorizonts als vertraulich erkennbare Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse. Feedback des Partners zählt nicht zu den Vertraulichen Informationen.  
  1. Die Parteien werden ihnen bei der Vertragsanbahnung oder -durchführung bekannt gewordene Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei
  1. vertraulich behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwenden;  
  1. eigenem Personal und Dritten nicht offenlegen oder zugänglich machen, außer soweit dies für die Vertragsdurchführung zwingend erforderlich ist (need-to-know) und nur wenn das Personal oder Dritte zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde(n); und  
  1. durch angemessene und geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff durch unberechtigte Personen schützen (z.B. Zugangskontrolle, Verschlüsselung).
  1. Ziff. 15.2 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die  
  1. eine Partei von Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat oder erhält;  
  1. bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden;
  1. bei einer Partei bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vorhanden waren und keiner Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen; oder  
  1. durch eine Partei unabhängig entwickelt werden.
  1. Ferner sind die Parteien zur Verwendung und Offenlegung vertraulicher Informationen berechtigt, soweit sie hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet sind. In einem solchen Fall wird die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über Umfang und Grundlage der Verwendung oder Offenlegung informieren.
  1. Ziff. 15 gilt für fünf (5) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus.
  1. Informationen zum Datenzugang
  1. NewLunch erhebt im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Mikan-Diensten Daten von Mikan-Nutzern und von teilnehmenden Gastronomiebetrieben. Dabei kann es sich um personenbezogene Daten (etwa den Namen eines Mikan-Nutzers) und um Daten ohne Personenbezug handeln (etwa Angebotsinformationen). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von NewLunch.  
  1. Der Partner hat während der Vertragslaufzeit Zugang zu den von ihm selbst in den Mikan-Diensten gespeicherten Partner-Inhalten. Der Partner erhält durch NewLunch zudem im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen Zugang zu personenbezogenen Daten eines Mikan-Nutzers, soweit dies für Anbahnung, Abschluss und Durchführung des Bewirtungsvertrages (vgl. Ziff. 4.4) zwischen dem Partner und diesem Mikan-Nutzer erforderlich ist; es gilt Ziff. 17.1. Darüber hinaus erhält der Partner keinen Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten, die teilnehmende Gastronomiebetriebe oder Mikan-Nutzer NewLunch zur Verfügung stellen, oder die im Zuge der Bereitstellung der Mikan-Dienste generiert werden. Dies gilt entsprechend für andere teilnehmenden Gastronomiebetriebe. Account-Informationen und Angebotsinformationen sind öffentlich einsehbar. Dritten stellt NewLunch darüber hinaus keine Daten zur Verfügung, außer soweit NewLunch gesetzlich oder aufgrund behördlicher Anordnung dazu verpflichtet ist.  
  1. Nach Beendigung des Vertrages bewahrt NewLunch Partner-Inhalte und sonst vom Partner bereitgestellte Informationen für die Dauer von bis zu sechs (6) Monaten auf. Im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten bewahrt NewLunch Partner-Inhalte und Informationen jedenfalls für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf. Personenbezogene Daten speichert NewLunch längstens für die datenschutzrechtlich zulässige Dauer.
  1. Datenschutz
  1. Die Parteien werden die auf sie jeweils anwendbaren Vorgaben des Datenschutzrechts einhalten. Der Partner ist für seine Verarbeitung personenbezogener Daten der Mikan-Nutzer verantwortlich, die ihm im Zuge von Vertragsanbahnung und -abwicklung bekannt werden.  
  1. Soweit NewLunch im Zuge der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, werden die Parteien die Einzelheiten vor dieser Verarbeitung in einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung einvernehmlich festlegen.  
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Der Vertrag sowie alle sich daraus ergebenden oder damit sonst in Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Aalen.  
  1. Schlussbestimmungen
  1. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und geht allen vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Zusagen, Verträgen oder Erklärungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand vor.  
  1. Soweit nicht hierin ausdrücklich abweichend vereinbart, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags der Schriftform, auch der Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. § 127 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung.  
  1. Der Partner kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen aus diesem Vertrag gegenüber NewLunch aufrechnen und nur aufgrund solcher Ansprüche von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
  1. Die Parteien dürfen Ansprüche aus dem Vertrag jeweils nur mit Zustimmung der anderen Partei abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
  1. Sollten einzelne Regelungen des Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.
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