Präambel
Betreiber dieser Plattform ist die NewLunch GmbH, Anton-Huber-Straße 20 in 73430 Aalen, E-Mail: info@newlunch.de (nachfolgend “NewLunch”). Mit der Plattform geben Unternehmen Ihren Beschäftigten die Möglichkeit, Essen zu einem subventionierten Preis zu bestellen. Egal ob im Homeoffice oder im Büro, die Plattform kann standortunabhängig zur Bestellung von Essen genutzt werden. Kunden können Ihr Essen zur Abholung oder Lieferung bestellen und online bezahlen. Beschäftigte können zusätzlich durch den Essenszuschuss Ihres Unternehmens profitieren. Durch den digitalen Essenszuschuss (Subventionierung) profitieren Unternehmen und Beschäftigte von den steuerlichen Vorteilen einer Nettolohnoptimierung.
§ 1 Geltungsbereich, Form
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten auf die Beziehungen zwischen Unternehmen oder Endbenutzer (nachfolgend “Kunde”) mit NewLunch. Die AGB zwischen Verbraucher oder Unternehmen und NewLunch beziehen sich auf die Nutzung der Mikan User-App (https://app.mikan-app.de/), der NewLunch Company-App (https://company.newlunch.de/) und unserer Webseite https://www.mikan-app.de/ (nachfolgend „Webseite“) sowie aller damit im Zusammenhang stehender Leistungen (die Mikan User-App, NewLunch Company-App sowie die im Rahmen der Mikan User-App, NewLunch Company-App und der Webseite erbrachten Leistungen, nachfolgend gemeinsam „Dienste“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Durch die Aufgabe einer Bestellung schließt der Endbenutzer einen Vertrag mit dem Restaurant über die Lieferung des vom Endbenutzer ausgewählten Angebots. NewLunch ist nicht für das Angebot und/oder den Vertrag zwischen dem Endbenutzer und dem Restaurant verantwortlich. Gegebenenfalls gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Restaurants zusätzlich für das Angebot und den Vertrag.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Beschreibung des Dienstes und Kunden-Accounts
- NewLunch stellt eine Plattform zur Verfügung, über die der Endbenutzer Essensmarken bei seinem Unternehmen nutzen kann sowie eine Bestellung bei einem Restaurant auslösen kann.
- Das auf der Mikan User-App veröffentlichte Angebot wird im Namen des jeweiligen Restaurants, ausgehend von den bereitgestellten Restaurantinformationen, veröffentlicht. NewLunch überprüft nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Restaurantinformationen und ist nicht verantwortlich für die Durchführung des Vertrags.
- Als Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Essensmarke muss der Endbenutzer einen Account gemäß den Registrierungsanweisungen auf der Mikan User-App anlegen und mit seinem Unternehmen verknüpfen.
- Die Voraussetzung das ein Endbenutzer Anspruch auf eine digitale Essensmarke hat, ist dass das Unternehmen, bei dem der Endbenutzer angestellt ist, einen Vertrag mit NewLunch geschlossen hat und den Endbenutzer eine Lizenz zur Nutzung der Essensmarken freischaltet.
- Stellt das Unternehmen dem Endbenutzer keine Lizenz zur Nutzung der Essensmarke zur Verfügung hat der Endbenutzer keinen Anspruch darauf. Dieser kann die Plattform nur zur Bestellung nutzen und hat keine digitalen Essensmarken zur Verfügung.
- Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm übermittelten Daten zur Person der Wahrheit entsprechen. Der Kunde darf sich nicht als andere Personen oder Unternehmen ausgeben oder sonst über seine Identität täuschen.
- Die Adress- und Kontaktdaten des Kundens sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine Bestellung nicht aufgrund von falschen Angaben (z. B. der Lieferadresse, E-Mail oder Zahlungsdaten) nicht ausgeführt werden kann.
- Jeder Kunde darf lediglich ein Kundenkonto gleichzeitig unterhalten. NewLunch hat das Recht, Mehrfachanmeldungen zu löschen und Kunden, die gegen diese Bestimmung verstoßen, zu verwarnen oder zu kündigen (Virtuelles Hausrecht).
- Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung seiner Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert.
- Eine Kündigung des Kundenkontos ist jederzeit in Textform gegenüber der New Lunch GmbH möglich. Bereits entstandene Zahlungsansprüche von NewLunch sowie Lieferansprüche des Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 3 Vertragsschluss zwischen Endbenutzer und Restaurant
- Der Endbenutzer kann sein Angebot zum Vertragsschluss (Bestellung) per Mikan User-App abgeben.
- Der Vertrag zwischen dem Restaurant und dem Endbenutzer kommt wirksam zustande, sobald der Kunde die Bestellung aufgibt und am Ende des Bestellvorgangs auf der Mikan User-App die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ anklickt.
- Nach Eingang der Bestellung wird das Restaurant die Bestellung dem Endbenutzer elektronisch bestätigen.
- Das Restaurant ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren, wenn das Angebot nicht mehr verfügbar ist, wenn der Endbenutzer eine falsche oder nicht funktionierende Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen angegeben hat oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
- Der Vertrag kann vom Restaurant nur dann ausgeführt werden, wenn der Endbenutzer bei der Bestellung korrekte und vollständige Kontakt- und Adressinformationen zur Verfügung stellt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle Ungenauigkeiten der Informationen (einschließlich der Zahlungsdaten) zu melden die an NewLunch oder das Restaurant übermittelt oder weitergegeben worden.
- Wenn der Endbenutzer die Bestellung zur Lieferung auslöst, muss die Lieferung durch das Restaurant gewährleistet werden. NewLunch stellt keine Lieferleistung zur Verfügung. Für die einwandfreie Lieferung und die damit einwandfrei eingehaltene Lieferkette ist das Restaurant selbst zuständig. NewLunch übernimmt für die Lieferung keine Haftung.
- Wenn der Endbenutzer die Bestellung zur Lieferung auslöst, verpflichtet sich der Endbenutzer an der angegebenen Lieferadresse anwesend zu sein.
- Wenn der Endbenutzer die Bestellung zur Abholung auslöst, ist er verpflichtet zum ausgewählten Zeitpunkt am Abholungsort des Restaurants anwesend zu sein.
- Bei der Zustellung der Bestellung, kann das Restaurant die Vorlage einer Alters-Identifizierung fordern, wenn die Bestellung alkoholische Produkte oder andere Produkte mit einer Altersgrenze enthält. Kann sich der Endbenutzer nicht angemessen ausweisen oder erfüllt er nicht die Altersanforderungen, kann das Restaurant die Lieferung der entsprechenden Produkte an den Endbenutzer verweigern. In diesem Fall können Stornokosten in Höhe des Kaufpreises (ohne USt.) für das Produkt mit Altersgrenze dem Endbenutzer berechnet werden.
- Das Restaurant ist allein verantwortlich für die Abwicklung von Endbenutzerbeschwerden hinsichtlich der Erfüllung von Vereinbarungen.
§ 4 Stornierung, Ablehnen von Bestellungen
- Eine Stornierung der Bestellung gegenüber dem Restaurant ist für den Endbenutzer nur dann möglich, wenn das Restaurant ausdrücklich angibt, dass eine Stornierung der Bestellung durch den Endbenutzer möglich ist.
- Das Restaurant ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren, z.B. wenn das Angebot nicht mehr verfügbar ist, wenn der Endbenutzer eine falsche oder nicht funktionierende Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen angegeben hat oder wenn höhere Gewalt vorliegt. NewLunch ist berechtigt, alle (zukünftigen) Bestellungen von einem Endbenutzer abzulehnen, sollten entsprechende Gründe vorliegen.
- Wenn der eine falsche Bestellung (z.B. indem er falsche Kontaktinformationen angibt, indem er nicht bezahlt oder nicht am Lieferungs- oder Abholungsort anwesend ist, um den Auftrag zu erhalten) aufgibt oder anderweitig seinen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag nicht nachkommt, ist NewLunch berechtigt, zukünftige Bestellungen von diesem Endbenutzer abzulehnen.
- NewLunch ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen und Verträge im Namen des Restaurants aufzulösen, wenn es angemessene Zweifel bezüglich der Richtigkeit oder Echtheit der Bestellung oder der Kontaktinformationen gibt oder falls das Restaurant keinen Vertrag mit dem Endbenutzer schließen möchte.
- Wenn der Endbenutzer Bestellungen aufgibt, die falsch oder betrügerisch erscheinen oder sind, behält sich NewLunch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
§ 5 Zahlungsmodalitäten, Preise und Mindestbestellwert
- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechend den Bestimmungen aus vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endbenutzer entsteht auf Seiten des Endbenutzer eine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Restaurant. Der Endbenutzer kann diese Zahlungsverpflichtung durch Nutzung einer Zahlungsmethode über die Mikan User-App erfüllen.
- Es werden nur die auf der Mikan User-App angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten können auf der Internetseite www.mikan-app.de eingesehen werden.
- Der Endbenutzer bekommt eine Benachrichtigung, wenn die digitale Essensmarke nicht verwendet werden kann.
- Das Unternehmen kann Lizenzen zur Nutzung der digitalen Essensmarke in der NewLunch Company-App erwerben.
- Das Unternehmen kann über den integrierten Zahlungsdienstleister Stripe mit Kreditkarte oder Per SEPA Lastschriftmandat bezahlen.
- Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt gelten deren Allgemeine Vertrags-/ und Zahlungsbedingungen jeweils in der aktuell verfügbaren Fassung.
§ 6 Details zur Nutzung der Mikan User-App
Zur sachgemäßen Einlösung einer Essensmarke muss der entsprechende Beleg von der dazugehörigen Bestellung eingereicht werden. Die Einreichung von Belegen erfolgt mobil über die Mikan User-App z.B. durch die Fotoaufnahme. Zudem bietet die Mikan User-App auch den Bilder-Upload über Desktop an. Der Funktionsumfang der Mikan User-App umfasst:
- Zwingende Authentifizierung des jeweiligen Arbeitnehmers (Endbenutzer) bei Registrierung und Login
- Fotografieren von Belegen mittels Mikan User-App bzw. das Hochladen von Foto-Dateien über die Desktop Version
- Hochladen der Bildaufnahme auf einen gesicherten Server und anschließende Übermittlung der für den Beleg verpflichtenden Daten an NewLunch
- Eingabe von Belegdaten wie Belegwert und Zeitpunkt des Beleges
- Bestätigung und Versand der Belegdaten an den NewLunch Server
- Übersicht sowie Detailansicht der bisher eingereichten Belege und Summe der Erstattungsansprüche
- Die Belegdaten werden von NewLunch extrahiert und die zur Beantragung des Essenszuschusses benötigten Belegdaten (Restaurantname, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Belegwert) durch NewLunch geprüft. Das Unternehmen (Arbeitgeber) hat aber jederzeit die Möglichkeit, alle Bestellungen seiner Arbeitnehmer mit entsprechendem Gesamtbelegwert einzusehen. NewLunch haftet nicht für allfällige missbräuchliche Verwendung durch Endbenutzer oder für falsche Angaben durch Endbenutzer bei der Einreichung von Belegen.
§ 7 Details zur Nutzung der NewLunch Company-App
NewLunch stellt den Unternehmen die NewLunch Company-App zur Verfügung zur Verwaltung ihrer Arbeitnehmer (Endbenutzer), Lizenzen. Zudem wird eine Übersicht von Essensmarken und die Erstattungsdatei zur Verfügung gestellt. Der Funktionsumfang der NewLunch Company-App umfasst:
- Zwingende Authentifizierung des jeweiligen Unternehmens bei Registrierung und Login
- Übersicht eingelöster Essensmarken, aktiver Mitarbeiter und Lizenzkosten
- Exportfunktion für die Erstattungsdatei
- NewLunch aggregiert die übermittelten Belegdaten und stellt dem Unternehmen monatlich zum Folgemonat die für die Erstattung des Essenzuschusses notwendigen Daten über die NewLunch Company-App in Erstattungsdateien zur Verfügung, damit das Unternehmen den Essenszuschuss über die Gehaltsabrechnung erstatten kann.
- Die Erstattungsdateien enthalten die Namen und Personalnummern (soweit übermittelt) der das Produkt nutzenden Arbeitnehmer sowie die Beträge der zu bezuschussenden Mahlzeiten.
- Verwaltung der Unternehmensdaten, Essenszuschusshöhe und Abonnement
§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden zur Erlangung der steuerlichen Vergünstigungen für Essenszuschüsse
Damit Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Essenszuschuss in Höhe des jeweils geltenden lohnsteuerrechtlichen Grenzbetrags für Essenszuschüsse des Arbeitgebers zur Bewertung des Essens mit dem Sachbezugswert gegen Einzelnachweis für jeden Arbeitstag geltend machen kann und das Unternehmen die steuerlichen Vergünstigungen hierfür erhalten kann, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber trifft mit seinen Arbeitnehmern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zur Gewährung eines Sachbezugs für ein arbeitstägliches Mittagessen in Form eines Essenszuschusses zu nachfolgenden Bedingungen.
- Die Belege dürfen nur die von dem den Essenszuschuss beantragenden Arbeitnehmer konsumierte Nahrungsmittel beinhalten.
- Das Essen muss betrieblich veranlasst gewesen sein, also in einer Arbeitspause konsumiert worden sein.
- Der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen.
- Als Mahlzeiten kommen alle kalten und warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke, die üblicherweise der Ernährung dienen und die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind, in Betracht. Die Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke können dabei zusammen (z.B. Restaurant) oder bei verschiedenen Einrichtungen (z.B. Speisen bei einem Imbiss, Getränke im Supermarkt) und ggf. zu verschiedenen Zeitpunkten anlässlich des Essens erworben werden.
- Non-Food-Artikel, Alkohol oder Zigaretten sind nicht erstattungsfähig.
- Der Beleg muss folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Menge und Art der gekauften Artikel, Entgelt nebst Umsatzsteuer.
§ 9 Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NewLunch, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NewLunch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für Schäden oder Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Soft- oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des Internets entstanden sind, ist NewLunch nicht verantwortlich.
- Für die verwendeten Zutaten und Zusatzstoffe für Speisen und Getränke, die ggf. Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, ist NewLunch nicht haftbar. Haben Sie als Endbenutzer eine Unverträglichkeit oder eine Allergie, raten wir Ihnen, sich telefonisch mit dem Restaurant in Verbindung zu setzen, um sich über verwendete Allergene zu informieren, bevor Sie eine Bestellung über unsere Mikan User-App auslösen.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.mikan-app.de/datenschutzerklärung.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das NewLunch nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster- Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag mit dem Restaurant zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe oben Präambel) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag mit dem Restaurant zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
- Wenn Sie den Vertrag mit dem Restaurant widerrufen, hat das Restaurant Ihnen alle Zahlungen, die es von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Restaurant dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Restaurant kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist
- Auf Fernabsatzverträge zwischen dem Kunden und dem Restaurant, die unter § 312g Abs. 2 oder Abs. 3 BGB fallen, finden die Vorschriften über das Widerrufsrecht grundsätzlich keine Anwendung soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt,
die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB);
die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB);
die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB);
wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB).
- Über das Muster-Widerrufsformular informiert NewLunch nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An [info@newlunch.de]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 12 Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sind Sie eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
- Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Einbeziehung dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von NewLunch.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder Teile hiervon) unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen dem Kunden und NewLunch über die Services oder den Vertrag zwischen dem Restaurant und dem Kunden.