NewLunch macht die Mitarbeiterverpflegung zum digitalen Benefit für Dein Unternehmen. Minimaler Aufwand und maximale Transparenz.
Erfahre mehrGehalt allein ist schon lange nichtmehr alleinentscheidend für die Wahl des Arbeitsplatzes. Gehe auf die Wünsche und Bedürfnisse Deiner Mitarbeitenden ein und ermögliche Ihnen einen Benefit, den sie lieben werden!
Ein täglich präsenter Benefit
NewLunch ist der Ort, wenn es um Essen geht. Mitarbeitende können sich täglich vom Angebot in der App inspirieren und profitieren vom Benefit ihres Arbeitgebers - jeden Tag.
Maximale Freiheit - überall einlösbar
Mitarbeitende können Essensmarken überall einlösen - egal ob Supermarkt, Bäcker, Café oder Restaurant. Und das, egal ob sie im Büro oder im Home-Office arbeiten.
Zeige Deine Wertschätzung
Liebe geht durch den Magen. Statt einer normalen Gehaltserhöhung einfach das Wohlbefinden Deiner Mitarbeitenden verbessern und gleichzeitig Steuern sparen! Mit minimalem Aufwand für HR.
Essensmarken können als steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge zur Lohnoptimierung einsetzt werden. Mitarbeitende können damit bis zu 1300€ mehr Netto im Jahr in Form von Essensmarken erhalten.
Der Steuervorteil ist dabei DEUTLICH größer als die Lizenzkosten durch NewLunch. Rechne die Ersparnis für Dein Unternehmen aus.
Zum ROI-RechnerNewLunch lässt sich ganz einfach in bestehende Prozesse integrieren. Die monatliche Abrechnung aller eingelösten Essensmarken ihrer Mitarbeitenden erhältst Du als schnittstellenoptimierten Export für die Lohnbuchhaltung. Somit können Lohnbuchhalter oder Steuerberater die relevanten Daten effizient und sicher in gängige Lohnprogramme übermitteln.
Der Prozess der NewLunch-Essensmarke ist erstmals vollständig digital, was einige Vorteile mit sich bringt:
Essensmarken sind nur dann einlösbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und sie nach geltenden Steuerrichtlinien eingesetzt werden dürfen.
Essensmarken werden von Mitarbeitenden immer sachgemäß verwendet, was mögliche Risiken für Arbeitnehmer und Unternehmen minimiert.
Essensmarken werden immer einheitlich steuerlich beurteilt. Jede eingelöste Essensmarke ist voll steuer- und abgabenfrei und wird nicht teilweise mit 25% pauschalversteuert.